Aufgaben des Elternbeirats

Die Aufgaben des Elternbeirats sind im BayKiBiG Art. 14 festgeschrieben und sollen hier zusammenfassend vorgestellt werden.

  • Die Einrichtung eines Elternbeirats fördert die Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger.
  • Der Elternbeirat unterstützt die Zusammenarbeit mit der Grundschule.
  • Vor wichtigen Entscheidungen wird der Elternbeirat von der Leitung und dem Träger informiert und angehört, besitzt allerdings kein Mitbestimmungsrecht.
  • Der Elternbeirat steht beratend zur Seite, insbesondere bei:
    • der Jahresplanung
    • dem Umfang der Personalausstattung
    • der Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern
    • den Öffnungs- und Schließzeiten
    • der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge
  • Bei der Fortschreibung der pädagogischen Konzeption ist der Elternbeirat zu beteiligen (Gespräche, Überprüfung der Inhalte).
  • Der Elternbeirat verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aus diesem Grund nicht über eigenes Geld verfügen. Dies geschieht über den Träger oder wahlweise den Förderverein.
  • Im jährlichen Rechenschaftsbericht, der dem Träger und der Leitung vorzulegen ist, werden die wesentlichen Aktivitäten des Elternbeirates im vergangenen Jahr zusammengefasst.