Aufgaben des Elternbeirats
Die Aufgaben des Elternbeirats sind im BayKiBiG Art. 14 festgeschrieben und sollen hier zusammenfassend vorgestellt werden.
- Die Einrichtung eines Elternbeirats fördert die Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger.
- Der Elternbeirat unterstützt die Zusammenarbeit mit der Grundschule.
- Vor wichtigen Entscheidungen wird der Elternbeirat von der Leitung und dem Träger informiert und angehört, besitzt allerdings kein Mitbestimmungsrecht.
- Der Elternbeirat steht beratend zur Seite, insbesondere bei:
- der Jahresplanung
- dem Umfang der Personalausstattung
- der Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern
- den Öffnungs- und Schließzeiten
- der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge
- Bei der Fortschreibung der pädagogischen Konzeption ist der Elternbeirat zu beteiligen (Gespräche, Überprüfung der Inhalte).
- Der Elternbeirat verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aus diesem Grund nicht über eigenes Geld verfügen. Dies geschieht über den Träger oder wahlweise den Förderverein.
- Im jährlichen Rechenschaftsbericht, der dem Träger und der Leitung vorzulegen ist, werden die wesentlichen Aktivitäten des Elternbeirates im vergangenen Jahr zusammengefasst.