Beitrittserklärung zum Förderverein Kinderhaus "Sonnenschein" e.V.

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Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen einer Mitgliedschaft beim Förderverein „Sonnenschein“ und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung nach EU-DSGVO

Förderverein „Sonnenschein“, 1.Vorstand, Fr. Lydia Freiberger, Hart 2, 83135 Schechen

Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Im Förderverein „Sonnenschein“ werden personenbezogene Daten zum Zweck der Mitgliederverwaltung, welche bei der Anmeldung des Mitgliedes übermittelt werden, verarbeitet. Zu diesen personenbezogenen Stammdaten gehören Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Bankverbindung. Diese Stammdaten sind zwingend erforderlich und müssen gespeichert, bearbeitet und verwaltet werden (im Sinne eines „berechtigten Interesses“ gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. B der DSGVO). Diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten bedarf keiner gesonderten Einwilligung durch das Mitglied. Diese Einwilligung ist mit der Beitrittserklärung gegeben. Der Abschluss einer Mitgliedschaft beim Förderverein „Sonnenschein“ ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Gegen diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch das Vereinsmitglied widersprochen werden. Die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

Dauer der Datenspeicherung

Für die Verarbeitung müssen die personenbezogenen Daten der Mitglieder des Förderverein „Sonnenschein“ gespeichert werden. Der Förderverein „Sonnenschein“ hält die gesetzlichen Verpflichtungen nach Art. 32 DSGVO zur Speicherung und Sicherheit der Datenverarbeitung ein. Eine Löschung personenbezogener Daten erfolgt unmittelbar nach Widerruf einer erteilten Einwilligung. Sie erfolgt standardmäßig, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist und soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Verarbeitung und Speicherung vorschreiben (z.B. Steuerrecht Aufbewahrungszeit 10 Jahre).

Auskunftsrecht der Mitglieder des Förderverein „Sonnenschein“ nach Art. 15 DSGVO

Als Mitglied des Förderverein „Sonnenschein“ haben Sie jederzeit das Recht, Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Dazu ist eine formlose Anfrage an den Verantwortlichen des Förderverein „Sonnenschein“ zu stellen. Stellt das Mitglied seinen Auskunftsantrag elektronisch, kann die Auskunft nach Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DSGVO in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung gestellt werden (z. B. im PDF-Format). Die Auskunftserteilung an das Mitglied kann nach Art. 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 DSGVO je nach Sachverhalt schriftlich, elektronisch oder – auf Wunsch der betroffenen Person – mündlich erfolgen. Der Verantwortliche stellt ggf. eine Kopie der Daten zur Verfügung (Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO). Die Auskunftserteilung an das Mitglied muss gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich erfolgen, spätestens aber innerhalb eines Monats. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften, unvollständigen Daten, ein Recht auf Korrektur.

Löschen von Daten

Nach Art. 17 Abs. 1 und 2 der DSGVO können personenbezogene Daten von Mitgliedern auf Verlangen und/oder unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verlangen der betroffenen Person eigenständig durch den Verantwortlichen unverzüglich gelöscht werden. Des Weiteren wird eine Löschung fällig, wenn die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Zweckerreichung entfallen ist (z.B. Austritt beim Förderverein „Sonnenschein“) oder die betroffene Person hat ihre Einwilligung widerrufen und es besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage (Recht auf „Vergessen werden“). Dies tritt in der Regel nach dem Ausscheiden des Mitglieds in Kraft, solange keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein, insbesondere Übermittlung an Dritte

Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte (ausgenommen an Webseitenprogrammierer, Hoster der Server) gibt es nicht. Die Vorgaben zur Weitergabe an Dritte werden nach der DSGVO eingehalten.

Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Veranstaltungen des Förderverein „Sonnenschein“ angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen, Berichte, in Printmedien, Neuen Medien und auf der Internetseite des Vereines unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie kann jederzeit durch das Mitglied mit Wirkung für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen werden.

Beschwerderecht

Als Mitglied des Förderverein „Sonnenschein“ haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Verantwortlichen zu wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach, https://www.lda.bayern.de